E N T W U R F !
Einleitung
Das Thema (sexualisierte) Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, sowie schutz- und hilfebedürftige Erwachsene ist ein gesellschaftliches Problem, das auch den Sport betrifft. Der Turnerbund Wülfratht spricht sich entschieden gegen jede Form von Gewalt aus – sei es körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt.
Wir sind ein Verein der nicht wegschaut! Im Gegenteil, wir rufen alle Mitglieder, Sportler, Übungsleiter und Trainer dazu auf, aufmerksam zu sein, Situationen sorgfältig zu bewerten und aktiv zu handeln, um Missbrauch im Sport keinen Raum zu geben.
Es ist wichtig, mögliche Anzeichen für eine Gefährdung des Kindeswohls ernst zu nehmen, offen darüber zu sprechen und sie nicht zu ignorieren. Übungsleiter und Trainer, die mit jungen Menschen arbeiten, tragen eine besondere Verantwortung. Wer für denTurnerbund Wülfratht tätig ist, sollte sein eigenes Verhalten regelmäßig hinterfragen. Dabei spielt der bewusste Umgang mit Nähe und Distanz eine wesentliche Rolle. Der Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen muss fest im Verein verankert sein – nicht nur um deren Wohl zu sichern, sondern auch um mögliche Täter abzuschrecken.
Sexualisierte Gewalt im Sport – Definition und Erscheinungsformen
In der Fachwelt hat sich der Begriff „sexualisierte Gewalt“ als Oberbegriff für verschiedene Formen von Übergriffen etabliert. Er beschreibt Handlungen, bei denen Sexualität als Mittel zur Machtausübung, zum Zwang oder zur erzwungenen Nähe genutzt wird. Beispiele für sexualisierte Gewalt im Sport:
- Verbale Übergriffe: anzügliche Bemerkungen, sexistische Aussagen oder Nachrichten mit sexuellem Inhalt
- Nonverbale Übergriffe: aufdringliche Gesten oder Blicke
- Unangemessene Berührungen: absichtliches Berühren, das als „Versehen“ getarnt wird (auch im Intimbereich)
- Verletzung der Intimsphäre: unerlaubtes Fotografieren oder Beobachten in der Umkleide oder Dusche
- Grenzüberschreitende Gespräche: unangemessene Unterhaltungen über Sexualität
- Erzwungene Nähe: Aufforderung, sich auszuziehen, Exhibitionismus oder aufdringliches Küssen
- Sexuelle Handlungen gegen den Willen: versuchter oder erzwungener Geschlechtsverkehr
Mögliche Anzeichen sexualisierter Gewalt im Sport
Es gibt keine eindeutigen körperlichen oder psychischen Anzeichen, die auf sexualisierte Gewalt hinweisen. Dennoch können Verhaltensänderungen oder Auffälligkeiten bei betroffenen Sportlerinnen und Sportlern ernstzunehmende Hinweise sein, darunter:
- Emotionale Veränderungen: Ängstlichkeit, Stimmungsschwankungen oder plötzliche Interessenlosigkeit
- Soziale Auffälligkeiten: Rückzug, Passivität oder aggressives Verhalten
- Leistungsbeeinträchtigungen: Konzentrationsprobleme, Leistungsabfall oder Nervosität
- Ungewöhnliches Verhalten: sexualisierte Ausdrucksweise oder unerwartete Gewalttätigkeit
Es ist wichtig, solche Signale nicht zu ignorieren, sondern sensibel und verantwortungsvoll zu reagieren.
Institutionelles Rechte- und Schutzkonzept zur Gewaltprävention des Turnerbundes Wülfrath
Das Rechte- und Schutzkonzept gegen (sexualisierte) Gewalt des Turnerbundes Wülfrath wurde erstellt, um Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Personen im Sport vor Übergriffen zu schützen. Es soll präventiv wirken, indem es klare Regeln, Verhaltensrichtlinien und Maßnahmen zur Sensibilisierung und Aufklärung festlegt. Zudem dient es dazu, im Verdachtsfall ein sicheres und strukturiertes Vorgehen zur Intervention zu gewährleisten.
Nachfolgend stellen wir Ihnen unser Schutzkonzept sowie die ergänzenden Anlagen als Download (.pdf) zur Verfügung. Es gilt immer die hier eingestellte Version.
- Anlage 01: Ehrenkodex
- Anlage 02: Selbstverpflichtungserklärung
- Anlage 03: Veröffentlichung von Fotos
- Anlage 04: Verpflichtung zur CI-Richtlinie
- Anlage 05: Anti-Doping
- Anlage 06: Infoblatt "Kenne deine Rechte"
- Anlage 06: Aushang "Kenne deine Rechte"
- Anlage 07: Ansprechpersonen
- Anlage 08: Verhaltensregeln für Trainer, Übungsleiter und Betreuer
- Anlage 09: Verhaltenshinweise bei Verdacht
- Anlage 10:: Gesprächsführung mit Opfern