Die Aufgaben des Ältestenrat werden ihm durch die Satzung des Turnerbund Wülfrath übertragen. Ihm obliegt die Zuerkennung und Durchführung von Ehrungen, Schlichtung von Streitigkeiten und weiteren Aufgaben.
Dabei kann der Ältestenrat aus bis zu fünf Mitgliedern und maximal zwei Stellvertretern bestehen. Zur Zeit sind in den Ältestenrat des Turnerbundes Wülfrath folgende Personen berufen:
Norbert Laufenberg |
Wülfrath |
Lothar Weber | Wülfrath |
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