Es wird immer wieder festgestellt, dass zunächst als geringfügig erscheinende Schadenfälle der Sportversicherung entweder gar nicht oder aber mit großer zeitlicher Verzögerung gemeldet werden.
Dies führt zwangsläufig dazu, dass in Einzelfällen eine genaue Prüfung des Sachverhaltes/Schadensherganges und möglicherweise zur Klärung des Versicherungsschutzes erforderliche Rückfragen und Ermittlungen erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht werden.
Das Versicherungsbüro bei der Sporthilfe e.V. bittet daher alle Vereine und ihre Mitarbeiter, folgende Hinweise bei der Meldung von Sportschäden, unbedingt zu beachten:
1. Jeder Schaden ist dem Versicherungsbüro bei der Sporthilfe e.V. unverzüglich nach Eintritt des Schadens auf dem dafür vorgesehenen Formular, die Schadenmeldung, zu melden. Dies ist über die Abteilungen, dem Unfall-Sachbearbeiter des TBW oder hier im Internet zu beziehen. Im Schadenfall muss dieses Formular vollständig, mit eigenhändiger Unterschrift (Geschädigte/r bzw. Erziehungsberechtigte/r), innerhalb von 6 Tagen über den Unfall-Sachbearbeiter des TBW, zur Weiterleitung an die Sporthilfe, eingereicht werden. Dieser vervollständigt die Schadenmeldung mit den vereinsspezifischen Daten.
Bei evt. Folgeschäden(Personenschäden) unterliegt der Turnerbund Wülfrath 1891 e.V. den Bestimmungen der Berufsgenossenschaft.
Download
Schadenmeldung TB Wülfrath (10 Seiten), PDF-download...
Schadenmeldung, Orginal mit Erläuterungen (22 Seiten), PDF-download...
Adresse Versicherungsbüro der Sporthilfe:
Versicherungsbüro bei der
Sporthilfe NRW e. V.
40464 Düsseldorf
2. In jedem Verein sollte eine Person (Unfall-Sachbearbeiter) für die Schadenaufnahme und die Überwachung der Regulierung verantwortlich sein. KFZ-Schäden, die im Zusammenhang mit Vereinstätigkeiten entstanden sind, können unter besonderen Umständen, über den Unfall-Sachbearbeiter des TBW, bei unserer Versicherung geltend gemacht werden.
Die Schadenfälle(Personen- und KFZ-Schäden) im Turnerbund müssen immer über den Unfall-Sachbearbeiter des TBW an die Sporthilfe bzw. Versicherung gemeldet werden.
Unfall-Sachbearbeiter des TBW (Sozialwart)
Stefan Ludwig
Wiesenweg 17
42553 Velbert-Neviges
Telefon: +49 (0)170 53 70 277
eMail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
3. Beim Ausfüllen der Sport-Schadenmeldung für Unfallschäden und Krankheitsfälle wird der untere Abschnitt(Tallon) durch den Unfall-Sachbearbeiter des TBW ausgefüllt und dem Verletzten ausgehändigt. Eine zusätzliche Bestätigung über den Eingang der Unfallmeldung durch das Versicherungsbüro erfolgt nicht mehr. Der Verein sorgt dafür, dass stets genügend Formulare vorhanden sind. Bei Bedarf ist dieses beim Vorstand anzufordern. Sollten im Einzelfall keine Formulare mehr zur Verfügung stehen, ist der Schaden zunächst formlos zu melden.
4. Achten Sie darauf, dass Schadenmeldungen sorgfältig, ausführlich und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden. Sie sparen dadurch unnötige Rückfragen, so dass der Schaden schneller bearbeitet werden kann.
5. Bei späterem Schriftwechsel geben Sie bitte immer die Vereins-kennziffer und/oder die Schaden-Nummer an; Sie beschleunigen damit die Bearbeitung des Schadens erheblich.
6. Beachten Sie bitte alle Weisungen des Versicherungsbüros, damit jeder Schaden zügig und unbürokratisch erledigt werden kann. Tun Sie selbst alles, um einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Gegen Strafbefehle und -verfügungen bzw. Bußgeldbescheide in Rechtsschutzfällen ist vom Versicherten - unabhängig von der Schadenmeldung beim Versicherungsbüro - innerhalb der Einspruchsfrist bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einzulegen.
7. Todesfälle sind dem Versicherungbüro unter der o.g. Telefon- bzw. Fax-Nr. sofort zu melden. Dies gilt auch für Haftpflicht- und Vertrauensschadenfälle, bei denen Schäden von mehr als 1.500,00 EUR vermutet werden.
8. Weitere Hinweise für:
Sportunfallschäden
Krankheitsfälle
Reisegepäckschäden
Sport-Haftpflichtschäden
Rechtsschutzschäden
Vertrauensschäden
Fahrzeugschäden
können dem Merkblatt "Wichtige Hinweise für den Schadenfall" entnommen werden. Dies kann bei der Sporthilfe (Adresse siehe oben) oder per eMail angefordert werden.